Die unerzählten Kindheitsgeschichten und Biografien der Fußballstars
Redaktionelle Richtlinien / Fairness & Recht auf Gegendarstellung
3 Fairness & Recht auf Gegendarstellung
Wenn wir etwas Erhebliches über eine Person sagen wollen, hat sie das Recht, es zuerst von uns zu erfahren und ihre Antwort daneben veröffentlicht zu sehen.
Auf dieser Seite
Abschnitt 3.1 Grundsätze
Menschen, die in unseren Artikeln vorkommen, sollen sich in dem, was wir veröffentlichen, wiedererkennen. Fairness bedeutet, dass wir nicht verzerren, niemanden überfallen und keine Schlagzeile etwas behaupten lassen, was der Artikel nicht belegen kann.
Die meisten Menschen, über die wir schreiben, werden sich nie bei uns melden. Genau deshalb ist diese Pflicht wichtig: Unsere Standards dürfen nicht davon abhängen, ob jemand die Mittel hat, sich zu beschweren.
Abschnitt 3.2 Recht auf Gegendarstellung
- 3.2.1 Wenn ein Artikel eine erhebliche Kritik oder einen erheblichen Vorwurf gegenüber einer Person enthält, müssen wir ihr diesen vor der Veröffentlichung vorlegen und ihr eine faire Gelegenheit zur Stellungnahme geben.
- 3.2.2 Eine faire Gelegenheit bedeutet: der konkrete Vorwurf in klaren Worten, eine namentlich benannte Kontaktperson und eine angemessene Frist — in der Regel mindestens 24 Stunden, und länger, wenn die Sache schwerwiegend ist.
- 3.2.3 Geht eine Stellungnahme ein, wird sie im Artikel selbst berücksichtigt und nicht als Nachtrag angehängt. Geht keine ein, schreiben wir, dass wir die Person kontaktiert und keine Antwort erhalten haben.
- 3.2.4 Wir schreiben nicht, jemand habe “eine Stellungnahme abgelehnt”, sofern die Person nicht tatsächlich abgelehnt hat. Schweigen ist keine Ablehnung.
- 3.2.5 Antwortet eine Person nach der Veröffentlichung, aktualisieren wir den Artikel, um ihre Position aufzunehmen.
In der Praxis
Nicht zulässig Einen Vorwurf über das Verhalten eines Spielers zu veröffentlichen und “seine Vertreter waren nicht erreichbar” hinzuzufügen, ohne sie kontaktiert zu haben.
Zulässig “Wir haben den Berater des Spielers am 4. März mit diesen Vorwürfen kontaktiert. Er hat nicht bis zu unserer Frist geantwortet. Wir werden diesen Artikel aktualisieren, falls er es tut.”
Abschnitt 3.3 Korrekte Wiedergabe
- 3.3.1 Zitate werden korrekt und im Zusammenhang wiedergegeben. Wir kürzen ein Zitat nicht so, dass sich seine Bedeutung ändert, und wir fügen getrennte Aussagen nicht zu einer zusammen.
- 3.3.2 Wenn ein Zitat übersetzt oder aus Platzgründen gekürzt wurde, sagen wir es.
- 3.3.3 Schlagzeilen, Zwischentitel, Social-Media-Beiträge und Bildunterschriften müssen durch den Artikel gedeckt sein. Eine Schlagzeile darf keine Behauptung nahelegen, die der Text nicht aufstellt.
- 3.3.4 Wir verwenden ein Bild nicht in einer Weise, die etwas Unwahres nahelegt — etwa indem wir eine unzusammenhängende Fotografie mit einem Vorwurf verbinden.
- 3.3.5 Archivmaterial wird mit seinem Datum gekennzeichnet. Alte Zitate werden nicht als aktuelle Äußerung dargestellt.
- 3.3.6 Wir stellen unsere eigene Schlussfolgerung nicht als Aussage der betroffenen Person dar. Wenn wir einen Schluss ziehen, sagen wir, dass er von uns stammt.
Abschnitt 3.4 Mitwirkende & Interviews
- 3.4.1 Jeder, den wir interviewen, erfährt vor dem Gespräch, wer wir sind, worum es in dem Artikel geht und wo er erscheinen wird.
- 3.4.2 Wir halten vereinbarte Bedingungen zu Anonymität und zu Hintergrundmaterial ein. Wo Anonymität zugesagt ist, schützen wir sie — auch in Metadaten, Bildern und Dateinamen.
- 3.4.3 Wir beschaffen uns keine Informationen, indem wir unsere Identität falsch darstellen. Jede Ausnahme erfordert die Genehmigung einer Redakteurin oder eines Redakteurs und ein dokumentiertes öffentliches Interesse.
- 3.4.4 Mitwirkende, die schutzbedürftig sind, einen Trauerfall erlitten haben oder unter 18 Jahre alt sind, werden mit zusätzlicher Sorgfalt behandelt, und Interviews mit unter 18-Jährigen erfordern die Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten.
- 3.4.5 Eine Mitwirkende oder ein Mitwirkender darf die Zustimmung vor der Veröffentlichung zurückziehen. Nach der Veröffentlichung prüfen wir jeden Widerruf nach seiner Begründetheit und wägen den Schaden gegen das öffentliche Interesse an der Dokumentation ab.
Abschnitt 3.5 Interessenkonflikte
- 3.5.1 Autoren legen jede persönliche, finanzielle oder familiäre Verbindung zu einer Person, einem Verein oder einer Organisation offen, über die sie berichten. Besteht ein Konflikt, wird der Artikel neu zugewiesen.
- 3.5.2 Geschenke, Bewirtung, bezahlte Reisen und Freikarten von einer betroffenen Person oder ihren Vertretern werden abgelehnt oder, wo ihre Annahme unvermeidlich war, gemeldet und im Artikel offengelegt.
- 3.5.3 Gesponserte, Affiliate- und kommerziell vereinbarte Inhalte werden klar als solche gekennzeichnet und niemals als unabhängige redaktionelle Beiträge dargestellt.
- 3.5.4 Kommerzielle Partner haben keinen Einfluss auf redaktionelle Entscheidungen und kein Recht, einen Artikel vor der Veröffentlichung zu prüfen.
Abschnitt 3.6 Vorlagepflicht
Vor der Veröffentlichung einem Redakteur vorlegen
Eine Autorin oder ein Autor darf das Folgende nicht in eigenem Ermessen veröffentlichen, auch wenn die vorstehenden Richtlinien es zu erlauben scheinen. Vorlage bedeutet eine schriftliche Genehmigung einer Redakteurin oder eines Redakteurs, dokumentiert vor der Freischaltung des Artikels.
- Jeder Artikel, der einen erheblichen Vorwurf gegen eine namentlich genannte Person enthält.
- Jede Entscheidung, ohne Stellungnahme zu veröffentlichen, wenn ein Recht auf Gegendarstellung angeboten wurde.
- Jede Nutzung anonymer Quellen, von Hintergrundmaterial oder einer geschützten Identität.
- Jedes Interview mit einer Person unter 18 Jahren oder mit einer trauernden oder schutzbedürftigen Mitwirkenden.
- Jede Aufforderung einer Mitwirkenden oder eines Mitwirkenden, die Zustimmung nach der Veröffentlichung zurückzuziehen.
- Jeder Artikel, bei dem die Autorin oder der Autor eine persönliche oder finanzielle Verbindung zur betroffenen Person hat.
