Die unerzählten Kindheitsgeschichten und Biografien der Fußballstars
Redaktionelle Richtlinien / Genauigkeit & Quellen
1 Genauigkeit & Quellen
Genauigkeit ist wichtiger als Schnelligkeit. Wir veröffentlichen lieber eine Stunde später als etwas, für das wir nicht einstehen können.
Auf dieser Seite
Abschnitt 1.1 Grundsätze
Der Kern von Lifebogger ist die Biografie — Darstellungen des Lebens, der Karriere, der Familie und der Herkunft realer Menschen. Vieles, was online über diese Personen zirkuliert, ist ohne Quelle, von Seite zu Seite kopiert oder einfach erfunden. Unser Wert für die Leser hängt vollständig davon ab, dass wir nicht Teil dieses Kreislaufs sind.
Genauigkeit bedeutet für uns mehr als die Vermeidung von Falschaussagen. Sie bedeutet, ehrlich zu sein über das, was wir wissen, woher wir es wissen und was unsicher bleibt. Ein gut belegter Artikel, der sagt „dies ist unbestätigt“, ist stärker als einer, der selbstsicher rät.
Abschnitt 1.2 Quellenstandards
- 1.2.1 Jede Tatsachenbehauptung über eine lebende Person muss auf eine Quelle zurückführbar sein, die eine Leserin oder ein Leser überprüfen könnte. Wenn wir nicht benennen können, woher sie stammt, veröffentlichen wir sie nicht als Tatsache.
- 1.2.2 Zulässige Primärquellen sind: die eigenen öffentlichen Aussagen der betroffenen Person oder ihre verifizierten Konten; offizielle Mitteilungen von Vereinen, Ligen oder Verbänden; Gerichts-, Behörden- oder Personenstandsakten; sowie Berichte einer etablierten Nachrichtenorganisation, die ihre eigene Quelle benennt.
- 1.2.3 Aggregator-Seiten, Fan-Wikis, Datenbanken zu Promi-Vermögen, Content-Farmen und KI-Chatbots sind keine Quellen. Sie dürfen genutzt werden, um einem Hinweis nachzugehen, niemals um eine Behauptung zu belegen.
- 1.2.4 Wenn eine Behauptung über das Privatleben, die Familie oder die Finanzen einer Person nicht öffentlich dokumentiert ist, erfordert sie vor der Veröffentlichung zwei unabhängige Quellen . Zwei Seiten, die einen einzigen Originalbericht wiedergeben, zählen als eine Quelle.
- 1.2.5 Wenn eine Quelle eine Übersetzung ist, prüfen wir den Wortlaut in der Originalsprache, bevor wir uns darauf verlassen. Falsch übersetzte Zitate sind eine wiederkehrende Fehlerursache in der Fußballberichterstattung.
- 1.2.6 Fotografien müssen lizenziert, bereitgestellt oder mit dokumentierter Erlaubnis verwendet werden. Wir übernehmen keine Bilder aus privaten Social-Media-Konten.
Abschnitt 1.3 Gerüchte, Transfers & Spekulation
- 1.3.1 Spekulation muss im selben Satz als Spekulation gekennzeichnet werden, nicht weiter unten auf der Seite relativiert. Eine Schlagzeile darf nichts als gesichert darstellen, was der Artikel als unbestätigt behandelt.
- 1.3.2 Wenn wir die Behauptung eines Dritten wiedergeben, weisen wir sie klar zu — wer sie geäußert hat, wo und wann. „Berichten zufolge“ ohne benannten Ursprung ist keine Zuordnung.
- 1.3.3 Über Beziehungsstatus, Schwangerschaft, Trennung, Krankheit und religiöse Überzeugung wird niemals auf Grundlage von Gerüchten berichtet, unabhängig davon, wie weit sich das Gerücht verbreitet hat.
In der Praxis
Nicht zulässig „Spieler X und seine Freundin Y erwarten ihr erstes Kind.“ — belegt mit einem Beitrag in einem Fanforum.
Zulässig „Spieler X gab am 3. März auf seinem verifizierten Instagram-Konto bekannt, dass er und seine Partnerin ein Kind erwarten.“ — belegt, datiert, zuordenbar.
Abschnitt 1.4 Geld, Statistiken & Rekorde
- 1.4.1 Angaben zu Vermögen, Gehalt, Transfersummen und Werbeeinnahmen müssen eine namentlich genannte Publikation oder eine offizielle Meldung als Quelle nennen und das Datum der Angabe tragen. Finanzzahlen ohne Datum sind grundsätzlich irreführend.
- 1.4.2 Wenn eine Zahl eine Schätzung ist, sagen wir, dass es eine Schätzung ist, und wessen Schätzung es ist. Wir stellen eine Spanne nicht als genauen Wert dar.
- 1.4.3 Karrierestatistiken, Einsatzzahlen und Titel werden einer offiziellen Wettbewerbsquelle entnommen, nicht dem Gedächtnis oder einem anderen Blog.
- 1.4.4 Geburtsdaten, Geburtsorte und Angaben zur Staatsangehörigkeit werden gegen einen amtlichen oder verbandlichen Nachweis geprüft, wo ein solcher existiert.
Abschnitt 1.5 KI & automatisierte Werkzeuge
- 1.5.1 KI-Werkzeuge dürfen für Entwürfe, Strukturierung, Zusammenfassungen und sprachliche Bearbeitung eingesetzt werden. Sie dürfen niemals als Tatsachenquelle verwendet werden.
- 1.5.2 Jede Tatsachenbehauptung in einem KI-gestützten Entwurf muss von der Autorin oder dem Autor vor der Veröffentlichung unabhängig gegen eine echte Quelle geprüft werden. Verantwortlich für den fertigen Artikel ist die Autorin oder der Autor, nicht das Werkzeug.
- 1.5.3 Wir veröffentlichen keine KI-generierten Bilder realer Personen, und wir veröffentlichen unter keinen Umständen KI-generierte Zitate.
Abschnitt 1.6 Vorlagepflicht
Vor der Veröffentlichung einem Redakteur vorlegen
Eine Autorin oder ein Autor darf das Folgende nicht in eigenem Ermessen veröffentlichen, auch wenn die vorstehenden Richtlinien es zu erlauben scheinen. Vorlage bedeutet eine schriftliche Genehmigung einer Redakteurin oder eines Redakteurs, dokumentiert vor der Freischaltung des Artikels.
- Jeder Vorwurf strafbaren Verhaltens, von Doping, Spielmanipulation oder finanziellem Fehlverhalten.
- Jede Behauptung, die auf einer einzigen anonymen Quelle beruht.
- Jeder Bericht über einen Todesfall, eine schwere Krankheit oder eine Verletzung, der noch nicht offiziell bestätigt ist.
- Jede inhaltlich erhebliche Korrektur an einem Artikel, der bereits länger als 24 Stunden veröffentlicht ist.
- Jeder Artikel, bei dem die betroffene Person oder ihre Vertretung uns bereits mit einem Einwand kontaktiert hat.
