Redaktionelle Standards von Lifebogger

Redaktionelle Richtlinien

Diese Richtlinien legen die Standards fest, die Lifebogger auf jede Biografie, jedes Porträt und jede Nachricht anwendet, die wir veröffentlichen. Sie gelten für alle unsere Inhalte, alle unsere Autoren und alle unsere Mitwirkenden — ohne Ausnahme.

Fassung 1.0 Gültig ab August 2026 Verantwortlich Redaktionsleitung von Lifebogger Überprüfungszyklus Jährlich

Lifebogger veröffentlicht Biografien lebender Personen — Fußballer, Sportler und die Familien um sie herum. Daraus erwächst uns eine Pflicht, die gewöhnliche Unterhaltungspublizistik nicht trägt. Ein falsches Datum ist ein Fehler. Eine falsche Behauptung über die Familie, die Gesundheit, die Beziehung oder die Finanzen einer Person kann einem echten Menschen echten Schaden zufügen.

Diese Richtlinien gibt es, damit diese Pflicht schriftlich festgehalten und nicht bloß vorausgesetzt wird. Sie sagen unseren Autoren, was wir verlangen, bevor eine Behauptung auf die Seite gelangt, was einer Redakteurin oder einem Redakteur vorgelegt werden muss und was wir tun, wenn wir einen Fehler machen. Wir veröffentlichen sie offen, damit unsere Leser uns daran messen können.

Unsere vier redaktionellen Werte

  • Genauigkeit. Wir prüfen, bevor wir veröffentlichen, und wir nennen unsere Quellen.
  • Privatsphäre. Familienangehörige sind nicht durch Zugehörigkeit Personen des öffentlichen Lebens.
  • Fairness. Wir gewähren Menschen ein Recht auf Gegendarstellung, bevor wir über sie berichten.
  • Verantwortlichkeit. Wir korrigieren offen und sagen, was sich geändert hat.

Die Richtlinien

Jeder Abschnitt legt unsere Grundsätze dar, die konkreten Regeln, denen unsere Autoren folgen, und die Fälle, die vor der Veröffentlichung einer Redakteurin oder einem Redakteur vorgelegt werden müssen.

Meinen Sie, wir haben einen Fehler gemacht?

Wir hören es lieber von Ihnen, als es auf der Seite stehen zu lassen. Jede Korrekturanfrage wird von einer Redakteurin oder einem Redakteur gelesen, und wir bemühen uns, innerhalb von fünf Arbeitstagen zu antworten.